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Aktionstag.... am Freitag, 23. April 2010

Was muss ich für den Aktionstag wissen?

 

  • Die Teilnahme am Aktionstag ist absolut freiwillig.
  • Der Aktionstag findet am 23. April 2010 statt
  • Wer nicht arbeitet, geht normal zur Schule.
  • Jede/r Schüler/in sucht sich selbst einen Arbeitsplatz
  • Das erwirtschaftete Geld wird vollständig dem gewählten Projekt zur Verfügung gestellt

 

Arbeitsplatz“
Mit deiner Tätigkeit am Aktionstag entsteht kein Arbeitsverhältnis, da die Tätigkeit eine unterrichtsbegleitende Maßnahme darstellt. Rein rechtlich betrachtet, handelt es sich um ein 1-Tages-Praktikum, für das du nicht entlohnt wirst. Wenn du am Aktionstag das 15. Lebensjahr vollendet hast, dann kannst du am Aktionstag in einem Unternehmen tätig werden. Auf jeden Fall könnt ihr Tätigkeiten bei Privatpersonen durchführen. Was das sein kann? Babysitten, Rasenmähen, deiner Oma den Keller ausräumen...


Wie kann ich einen „Arbeitsplatz“ finden?
Wenn du ein Unternehmen oder eine Privatperson kennst, der dir am Aktionstag am 23. April 2010 einen „Arbeitsplatz“ zur Verfügung stellen will, dann schick eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. mit folgendem Inhalt:

  • Name, Adresse und E-Mail-Adresse des Unternehmens/der Privatperson
  • Art der Tätigkeit
  • Arbeitszeiten (entsprichen einem Schultag)
  • Arbeitsort
  • Kontaktperson im Unternehmen mit Telefonnumer und E-Mail-Adresse
  • Deinen Namen, Mobilfunknummer und E-Mail-Adresse
  • Den Namen deiner Schule


Vereinbarung OD Aktionstag 23. April 2010 (Hier downloadbar)
Vor dem Aktionstag wirst du dir die Vereinbarung OD-Aktionstag 23. April 2010 von der Homepage downloaden und so weit als möglich ausfüllen. Am Aktionstag wirst du der Kontaktperson im Unternehmen (oder Privatperson) die „Vereinbarung OD-Aktionstag 23. April 2010 “ aushändigen mit der Bitte, diese fertig auszufüllen und zu unterzeichnen. Eine Kopie verbleibt beim Unternehmen, eine Kopie verbleibt bei dir und eine dritte Kopie wird dir ausgehändigt mit der Bitte diese an die OD-Arbeitsgruppe zu übergeben.

Sollte es noch keine OD-Arbeitsgruppe an deiner Schule geben, dann übergib die Kopie bitte an das Sekretäriat deiner Oberschule. Operation Daywork wird sich dann um den Rest kümmern. Die Unterschrift von Erziehungsberechtigten entfällt bei Schülern/innen, die volljährig sind.

Was passiert mit der Spende?
Nach Beendigung deiner Tätigkeit wird das Unternehmen den Spendenbeitrag (Spendenvorschlag 41 Euro beinhaltet 1 Euro der Haftpflichtversicherung) auf das Konto von Operation Daywork überweisen. (Achtung: Der Spendenbetrag muß überwiesen werden, ansonsten darf er laut Steuergesetz bei der Einkommensteuererklärung nicht steuerlich geltend gemacht werden). Dieser Betrag wird zur Unterstützung des EZA-Projekts „El Salvador, Nachhaltige und partizipative Trinkwasserversorgung“ verwendet. Eine Spendenbestätigung wird dem Spender nach Eingang auf dem OD-Konto per E-Mail zugeschickt.

Die Überweisungen bitte auf folgendes Konto:

Raiffeisenkasse Bozen
Kontoinhaber:  Operation Daywork
Betreff:               El Salvador 2010
Name des/der Schüler/in (wichtig für die Kontrolle der Überweisung)

IBAN: IT 40 T 08081 11600 000300048640			
SWIFT-BIC: RZSBIT21003

Unfall- und Haftpflichtversicherung
Da es sich um eine unterrichstbegleitende Maßnahme handelt bist du über die Schülerunfallversicherung des Landes auf der Hin-, Rückfahrt und während der Zeit im Unternehmen (oder Privatperson) Unfall versichert. Im Falle eines Unfalls ersuchen wir das Unternehmen (oder Privatperson), dringend das Sekretariat deiner Schule und Operation Daywork unter ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ) zu informieren. Außerdem wird zusätzlich bei der Aurora Assicurazioni Spa eine Haftpflichtversicherung mit einer Haftungsbegrenzung iHv 2.500.000 Euro pro Schadensfall abgeschlossen
.

Steuerliche Absetzbarkeit der Spende
Operation Daywork ist als gemeinnütziger Verein durch das Dekret des Landeshauptmannes Nr.2/1.1 vom 08.01.2008 anerkannt und in das Verzeichnis der ehrenamtlichen Vereine der Autonomen Provinz Bozen Südtirol eingetragen. Spenden an Operation Daywork können von Unternehmen steuerlich geltend gemacht werden. Kapitalgesellschaften dürfen Spenden an ONLUS-Vereine bis zu einer Höhe von 70.000 Euro und max. 10% des erklärten Einkommens steuerlich absetzen (Siehe DL 14 März 2005 Nr. 35 umgewandelt in Gesetz 14.05.2005, Nr. 80 - „Decreto competitività“).

Für Privatpersonen und Personengesellschaften gilt eine Obergrenze von 2.065,83 Euro oder 2% des erklärten Einkommens. Die Spenden müssen mittels Überweisung getätigt werden, um steuerlich geltend gemacht werden zu können.

 

sollten noch Fragen offen sein, dann kontaktieren Sie bitte Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.